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Berlin: (hib/STO) „Rechtliche und praktische Folgen der Verzögerung bei der Registrierung neu eingereister Asylbewerberinnen und -bewerber“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4390). Wie die Abgeordneten darin schreiben, berichtete ein Leipziger Radiosender im Februar, dass in Sachsen viele Asylsuchende nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF)
registriert würden, weil sie bereits vor der möglichen Registrierung auf die Kommunen weiterverteilt würden. Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass in Berlin die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber im September 2014 kurzzeitig geschlossen worden sei und die neu ankommenden Asylsuchenden sich nicht hätten registrieren lassen können und folglich auch keine Sozialleistungen „inklusive der am Ende der Flucht häufig benötigten medizinischen Versorgung“ erhalten hätten. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, was der Bundesregierung über das Problem einer verzögerten Registrierung Asylsuchender aus den Bundesländern bekannt ist.
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