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Berlin: (hib/AW) Reservisten und freiwillige Wehrdienstleistende sollen zukünftig mehr und höhere Leistungen aus der Unterhaltssicherung erhalten. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes und anderer soldatenrechtlicher Regelungen vor (18/4632). Konkret sieht das Gesetz zum einen die Angleichung der Leistungen für Reservisten an die Netto-Besoldung von Zeit- und Berufssoldaten gleichen Dienstgrades vor. Zudem sollen eheliche und nichteheliche Kinder von Wehrdienstleistenden gleichgestellt und die Unterhaltsansprüche von Müttern und Vätern nichtehelicher Kinder der Wehrdienstleistenden in das Gesetz aufgenommen werden. Vereinfacht werden sollen die Erstattung von Wohnraumkosten der Wehrdienstleistenden und die Sicherung des Erwerbseinkommens von Selbständigen, die Reservedienst leisten.
Die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz soll durch die Novellierung künftig zentral durch die Bundeswehrverwaltung und nicht mehr wie bisher dezentral in den Bundesländern erfolgen. Die Regierung beziffert die zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt auf 11,9 Millionen Euro jährlich. Hinzu kämen weitere 3,4 Millionen Euro an Personalausgaben, die durch den erhöhten Verwaltungsaufwand im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums erwirtschaftet würden.
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