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Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung zeigt sich offen für einen Neuanlauf beim Thema Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt würden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/4764) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4518). Der Bundesregierung sei aber keine Initiative seitens der Kommission oder des Rates bekannt. Der EuGH hatte eine entsprechende EU-Richtlinie zur Speicherung von Telefonie- und Internetdaten im April 2014 kassiert. Bereits 2010 hat das BverfG eine entsprechende nationale Regelung als grundgesetzwidrig verworfen.
Hinsichtlich der geplanten Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland betont die Bundesregierung, dass die gerichtlichen Vorgaben umgesetzt würden. Mit Verweis auf die von Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium ausgearbeiteten „Leitlinien“ heißt es in der Antwort etwa, dass die geplante Regelung „deutlich enger“ als die alte EU-Richtlinie sei. So seien etwa E-Mail-Dienste komplett ausgenommen. Zudem werde die Speicherdauer je nach Datenart differenziert, schreibt die Bundesregierung. Standortdaten von Mobiltelefonen sollen beispielsweise nur vier Wochen lang gespeichert werden.
Zudem verweist die Bundesregierung auf den Richtervorbehalten und den „sehr engen“ Straftatenkatalog als Hürden für den Zugriff auf die Daten. So sei in den Leitlinien beispielswiese nicht vorgesehen, dass Ermittlungsbehörden in Fällen von Urheberrechtsverstößen oder Betrug auf die Daten zugreifen können.
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