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Berlin: (hib/JOH) Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung des Wohngeldes (18/4897) ist am Mittwoch, dem 10. Juni 2015, ab 11 Uhr Thema einer öffentlichen Anhörung im Umwelt- und Bauausschuss. Als Sachverständige sind geladen ein Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Axel Gedaschko vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), Ralph Henger vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW), Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund e. V. (DMB), Martin Stuber vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Angelika Gramkow, die Oberbürgermeisterin der Stadt Schwerin sowie Birgit Fix, Deutscher Caritasverband e. V.
Die Anhörung findet statt in Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses. Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung beim Ausschuss (umweltausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung des Wohngelds für rund 870.000 Haushalte vor, darunter rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Während ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahr 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld im Monat erhalten hat, sollen es nach der Reform im Durchschnitt 186 Euro monatlich sein. Das Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Daher muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat der Wohngeldreform der Bundesregierung zustimmen. Sie soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
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