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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung kann öffentlich keine Auskünfte über die geleisteten Bankenabgaben der Kreditinstitute in den Jahren 2013 und 2014 geben, da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Kreditinstitute gewahrt werden müssten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4905) hervor. Das entsprechende Dokument könne jedoch in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages von den Abgeordneten eingesehen werden, heißt es weiter.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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