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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (18/5273) vorgelegt. Damit soll das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz mit dem Ziel geändert werden, eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an eine von der Europäischen Kommission geführte Datenbank zu schaffen.
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