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Berlin: (hib/MIK) Die Monopolkommission sieht keinen speziellen Regulierungsbedarf bei internetbasierten Diensten. Dies geht aus einem Sondergutachten der Monopolkommission mit dem Titel „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitaler Märkte“ hervor, das die Bundesregierung als Unterrichtung (18/5080) vorgelegt hat.
Statt spezieller Regulierungen in diesem Bereich empfiehlt die Monopolkommission Anpassungen im bestehenden Wettbewerbsrecht. So sollten die Aufgreiftatbestände der Fusionskontrolle erweitert werden, um auch Übernahmen von Unternehmen mit nur geringen Umsätzen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung unterziehen zu können, heißt es in dem Bericht. In Anbetracht der Dynamik digitaler Märkte und der hohen Komplexität der in diesem Bereich auftretenden Wettbewerbsprobleme empfiehlt die Kommission zudem Änderungen im Verfahrensrecht für das kartellrechtliche Missbrauchsverfahren.
Einer rechtswidrigen Ausbeutung geschützter Daten und Inhalte im Internet sollte nach Ansicht der Kommission mit einer Weiterentwicklung der Urheber-, Daten- und Verbraucherschutzrechte auf nationaler und europäischer Ebene begegnet werden, um die Durchsetzbarkeit der Individualrechte von Nutzern und Inhalte an Bieter zu verbessern. Deshalb sollte die Bundesregierung auf eine stringente Verwirklichung des Datenschutzes in der geplanten europäischen Datenschutz-Grundverordnung hinwirken, empfiehlt die Monopolkommission in ihrem Gutachten.
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