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Berlin: (hib/STO) Die Anbindung der Bundesbehörden an De-Mail erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5440) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5190). Danach hat das zentrale Gateway zur Anbindung der Bundesbehörden an De-Mail am 23. März 2015 seinen Betrieb aufgenommen. Jede Behörde des Bundes, die einen Zugang zu diesem Gateway hat, sei nach dem Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) verpflichtet, bis zum 24. März 2016 einen Zugang für De-Mail zu eröffnen. Derzeit liefen bei den Bundesbehörden die Vorbereitungen für die Anbindung an das De-Mail-Gateway. Hierbei würden die Behörden bei Bedarf vom Bundesverwaltungsamt unterstützt. In diesem Zusammenhang führe das Bundesverwaltungsamt derzeit eine Abfrage unter anderem über die von den einzelnen Bundesbehörden jeweils favorisierten Anbindungstermine durch.
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