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Berlin: (hib/STO) Um einen "Polizeieinsatz im Regionalexpress 3666 am 12. April 2015" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/5474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5194). Wie die Regierung darin ausführt, hatte die Bundespolizei am 12. April im Regionalexpress 3666 reisende Fußballfans nach Jena begleitet. Zwischen dem Hauptbahnhof Gera und dem Bahnhof Stadtroda sei es zu zahlreichen Provokationen und Beleidigungen gegenüber den Bundespolizeibeamten gekommen.
Während der Fahrt stellte die Bundespolizei den Angaben zufolge einen Fußballfan fest, der in einem Gepäckfach oberhalb der Sitzbänke lag. "Zur Vermeidung der damit einhergehenden Unfallgefahren forderten die Bundespolizeibeamten ihn auf, diese zu verlassen", heißt es in der Vorlage weiter. Daraufhin hätten sich die Fußballfans solidarisiert und das Vorgehen der Bundespolizei behindert. Hierbei sei auch versucht worden, einen Polizeibeamten gewaltsam in die Gruppe zu ziehen. Um dies zu verhindern, hätten die Bundespolizeibeamten "Zwangsmittel in Form einfacher körperlicher Gewalt" angewendet und Reizstoffsprühgeräte gegen einzelne Personen in dem Reisezugwagen eingesetzt.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, sah die Bundespolizei vor, beim planmäßigen Halt im Bahnhof Stadtroda den vom Pfefferspray betroffenen Personen Erste Hilfe zu leisten und den Reisezugwagen zu belüften. Beim Ausstieg aus dem Zug seien die Polizeibeamten jedoch erneut unvermittelt und massiv, unter anderem durch Flaschen- und Steinwürfe sowie mit Fahnenstangen, angegriffen worden. Zur Abwehr dieser Angriffe hätten die Polizeibeamten unmittelbaren Zwang in Form von körperlicher Gewalt anwenden sowie Reizstoffsprühgeräte und den Schlagstock einsetzen müssen.
Insgesamt wurden laut Bundesregierung vier Beamte der Bundespolizei verletzt. Durch den Bewurf mit Steinen und Flaschen hätten sie Prellungen, Schnitt- und Schürfwunden erlitten. Zwei der verletzten Beamten seien nach Vorstellung im Krankenhaus weiter dienstfähig gewesen, die anderen beiden Beamten für mehrere Tage dienstunfähig. Die Auswertung des vorliegenden Videomaterials habe den Straftatverdacht des Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und weiterer Straftatbestände gegen derzeit 22 bekannte und unbekannte Beschuldigte erhärtet.
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