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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist im Rahmen des kollektiven Verbraucherschutzes ausschließlich dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Gesamtheit verpflichtet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5152) hervor.
Es gebe keinen individuellen Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf ein Tätigwerden der BaFin, heißt es weiter. Ob ein Sachverhalt die kollektiven Verbraucherinteressen berührt, müsse im Einzelfall geprüft werden. Typischerweise könnten Allgemeine Geschäftsbedingungen oder generelle Geschäftspraktiken kollektive Verbraucherinteressen beeinträchtigen.
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