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Berlin: (hib/PK) Mit dem demografischen Wandel werden vor allem die ostdeutschen Bundesländer weiter ausgedünnt. In ländlichen Regionen der neuen Länder wird nach der Raumordnungsprognose 2035 des Bundesinstituts für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) die Bevölkerung bis 2030 um zehn bis 20 Prozent zurückgehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5607) auf eine Kleine Anfrage (18/5297) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
In westdeutschen Regionen, die vom Strukturwandel geprägt sind, ist bis 2030 ebenfalls mit deutlichen Bevölkerungsverlusten von fünf bis zehn Prozent zu rechnen, so etwa im Saarland und im Ruhrgebiet. Künftig werde es in Deutschland nur noch wenige Wachstumszentren geben, darunter vor allem städtische Regionen der alten Länder sowie Berlin mit Umland.
Zugleich wird die Bevölkerung im Durchschnitt deutlich älter. So wird sich bis 2030 der Anteil der über 60-Jährigen vor allem in bestimmten Raumordnungsregionen Bayerns, Baden-Württembergs und Rheinland-Pfalz` um über 25 Prozent erhöhen. Dieser Trend gelte aber auch für die südlichen Regionen Hessens, Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme des Ruhrgebiets und des Niederrheins sowie große Teile Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns. Dies seien vor allem Regionen, in denen der Anteil der über 60-Jährigen 2012 mit etwa 25 Prozent noch vergleichsweise niedrig war.
Jene Regionen Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts, die bereits 2012 mit 30 Prozent und mehr einen hohen Anteil von Menschen über 60 Jahren aufwiesen, werden der Prognose zufolge bis 2030 einen Zuwachs der über 60-Jährigen zwischen sechs und 20 Prozent verzeichnen.
2030 werden es demzufolge dann vor allem die ländlichen Regionen der ostdeutschen Länder sein, die auf einen Anteil von mehr als 40 Prozent über 60-Jährige kommen. Der geringste Anteil von Menschen im Alter über 60 wird 2030 in Hamburg und in der Region München erwartet. In allen anderen westdeutschen Regionen werden über 60-Jährige vermutlich einen Anteil zwischen 30 und 40 Prozent der Bevölkerung ausmachen.
Die Bundesregierung bekennt sich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur "Regionalentwicklung schrumpfender ländlicher Räume" zum Ziel der "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse". Dieses Ziel werde mit Priorität verfolgt und sei "als Leitvorstellung der Raumordnung des Bundes und der Länder gesetzlich verankert".
Die öffentliche Daseinsvorsorge unterliege jedoch einer steten Veränderung, die nicht nur durch den demografischen Wandel bedingt sei. Wichtige Einflussfaktoren seien auch gesellschaftliche Ansprüche wie die Kinderbetreuung, technologische Entwicklungen wie das Internet, veränderte Organisationsstrukturen, aber auch die Entwicklung der Wirtschaftskraft, die von vielen weiteren Faktoren abhänge.
Schrumpfungsprozesse und Verschiebungen der Altersstruktur wirkten sich regional sehr differenziert aus. Entsprechend unterschiedlich sei der Bedarf an Lösungen bei der Sicherung der Daseinsvorsorge und der Wirtschaftskraft. Nicht zuletzt deshalb liege die Zuständigkeit für die öffentliche Daseinsvorsorge vorrangig bei den Ländern und Kommunen und für die regionale Wirtschaftspolitik grundsätzlich bei den Ländern.
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