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Berlin: (hib/STO) Ein Abgleich von Beschäftigtendaten mit Fahndungs- oder Antiterrorlisten durch Arbeitgeber ist ein Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5665). Darin erkundigt sich die Fraktion, auf welcher gesetzlichen Grundlage es Arbeitgebern möglich ist, "die Daten ihrer Angestellten mit welchen Fahndungslisten, Antiterrorlisten oder ähnlichen, zum Zweck der Strafverfolgung und der Prävention geführten Datenbanken abzugleichen". Auch will sie unter anderem erfahren, welche Datenbanken und Listen nach Kenntnis der Bundesregierung "von welchen Sicherheitsbehörden zum Abgleich von Beschäftigtendaten mit welchem Zweck und auf welcher gesetzlichen Grundlage den Unternehmen zur Verfügung gestellt" werden.
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