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Berlin: (hib/MIK) Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes können "weitgehend" selbständig über ihre Investitionen im Bestandsnetz entscheiden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5505) zur "Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II und die Situation der Bahnhöfe in Baden-Württemberg".
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