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Berlin: (hib/JOH) Der am 3. August 2014 begonnene Überfall der Terrorganisation "Islamischer Staat" (IS) auf die Region Sindschar im Nordirak und das folgende Massaker an den dort lebenden Jesiden sowie die Verschleppung tausender jesidischer Frauen und Mädchen erfüllt möglicherweise den Tatbestand des Völkermords sowie auch die Tatbestände von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Laut einem Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) an den VN-Menschenrechtsrat vom 13. März 2015 lägen entsprechende Anzeichen vor, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/5723) auf eine Kleine Anfrage (18/5470) der Fraktion Die Linke.
Die Bundesregierung stehe in regelmäßigem Austausch mit jesidischen und nichtjesidischen Interessenvertretern zu diesem Thema, heißt es darin weiter. Zudem versichert sie, sich dafür einsetzen zu wollen, dass sich die Täter in einem fairen Verfahren vor einem unabhängigen nationalen oder internationalen Gericht für ihre Taten verantworten müssen.
Zwar hätten die Peschmerga der Regierung der Region Kurdistan-Irak mit Unterstützung der US-geführten Anti-IS-Allianz und der irakischen Luftwaffe am 17. Dezember 2014 das zuvor von IS-Kämpfern eingeschlossene, westlich von Mosul gelegene Sindschar-Gebirge unter ihre Kontrolle bringen können, schreibt die Bundesregierung weiter. Dennoch verfüge der IS südlich des Gebirges weiter über hinreichend Raum, um über Nebenstrecken eine Verbindung nach Syrien zu sichern. Die Stadt Sindschar selbst sei weiterhin umkämpft, die humanitäre Lage in der nordirakischen Region nach wie vor angespannt.
Schätzungen gingen davon aus, dass weiterhin rund 1.200 bis 1.350 Familien in dem Gebiet leben. Etwa 3.000 Jesidinnen und Jesiden könnten sich laut OHCHR noch in der Gewalt des IS befinden.
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