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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will das Batteriegesetz ändern und damit die Verwendung von Cadmium und Quecksilber in Batterien weiter einschränken. Laut ihrem Gesetzentwurf (18/5759) sollen ab dem 1. Oktober 2015 keine Knopfzellen mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, die mehr als 0,0005 Gewichtprozent Quecksilber enthalten. Zudem soll sich mit dem Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2016 das Verbot der Verwendung von Cadmium auch auf Gerätebatterien und -akkumulatoren von schnurlosen Elektrowerkzeugen erstrecken.
Grundlage der Novellierung ist eine EU-Richtlinie vom 20. November 2013, die von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss.
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