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Berlin: (hib/PK) Bei der gesetzlichen Patientenberatung ist nach Darstellung der Bundesregierung die unabhängige Hilfe auch künftig garantiert. So müsse sichergestellt sein, "dass die Verbraucher- und Patientenberatung frei von jeglichen Interessenkonflikten" angeboten werde, heißt es unter Bezug auf die neue Auftragsbekanntmachung in der Antwort der Regierung (18/5678) auf eine Kleine Anfrage (18/5566) der Fraktion Die Linke.
2010 war zuletzt der Auftrag an die gemeinnützige Gesellschaft "Unabhängige Patientenberatung (UPD)" gegangen, eine Bietergemeinschaft aus Sozial- und Verbraucherverbänden, die schon seit 2006 den Service erbringt. Die UPD bietet an 21 regionalen Stationen in Deutschland kostenlose Beratungen an.
Da die aktuelle Laufzeit des Vertrages am 31. Dezember 2015 endet, ist der Auftrag neu ausgeschrieben worden. Die Förderphase wurde unlängst gesetzlich von fünf auf sieben Jahre verlängert, die Fördermittel von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht. Insgesamt geht es also nun um 63 Millionen Euro.
In der Presse war gemutmaßt worden, die Firma Sanvartis, die in Duisburg ein Callcenter betreibt, könnte den Zuschlag erhalten. Das wird von Gesundheitsexperten kritisch gesehen, da die Firma offenkundig auch Aufträge von Krankenkassen und Pharmakonzernen bekommt. Eine unabhängige Beratung von Patienten wäre so nicht gewährleistet, hieß es.
Wer die Gelder in der neuen Förderperiode ab 2016 bekommt, ist jedoch offenbar noch nicht entschieden. Nach Angaben der Regierung läuft das europaweite Ausschreibungsverfahren noch. Vergeben werden die Fördermittel letztlich vom GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Dieser habe seine Zustimmung davon abhängig gemacht, "dass Neutralität und Unabhängigkeit sowie ein hohes Maß an Qualität, Regionalität und Bürgernähe gewährleistet sind".
Künftig soll die Zahl der Beratungen noch deutlich gesteigert und die Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots verbessert werden. Angestrebt wird ein Mix aus nutzerorientierten, möglichst barrierefreien Beratungen per Telefon, E-Mail, Fax, Brief, online oder im persönlichen Gespräch.
Der Einfluss auf Beratungsinhalte oder -standards durch Dritte, etwa Träger oder Kooperationspartner, müsse ausgeschlossen sein. Das Angebot müsse so ausgestaltet sein, "dass eine unabhängige und neutrale Verbraucher- und Patientenberatung gewährleistet ist, die die Nutzer auch als eigenständig, unabhängig und neutral wahrnehmen können", was insbesondere die Zurückstellung eigener institutioneller Interessen der Träger bedinge, heißt es den Angaben zufolge in der Auftragsbekanntmachung weiter.
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