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Berlin: (hib/JOH) Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen vor, die einen gesicherten Zusammenhang zwischen biozidhaltigen Holzschutzmitteln als Nervengift und neurologischen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson oder Multipler Sklerose belegen. Biozide Wirkstoffe würden auf Grundlage von Tierstudien und einer umfassenden Literaturrecherche im Rahmen des europäischen Genehmigungsverfahrens auf mögliche gesundheitsschädigende Effekte hin überprüft, schreibt sie in einer Antwort (18/5711) auf eine Kleine Anfrage (18/5499) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bei den derzeit genehmigten Holzschutzmittelwirkstoffen seien daher nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Verwendung keine gesundheitsschädigenden Effekte, auch nicht auf das Nervensystem, anzunehmen, betont die Regierung.
Sie verweist zudem auf die aktuelle EU-Biozid-Verordnung Nummer 528/2012, die festlege, dass Biozidprodukte künftig grundsätzlich keine Wirkstoffe enthalten dürfen, die krebserzeugend oder erbgutverändernd sind, die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen oder hormonähnlich wirken. Zudem dürften sie keine Eigenschaften haben, die dauerhaft (persistent), bioakkumulierend und toxisch sind. Die Bundesregierung schreibt, sie halte Wirkstoffe mit diesen Eigenschaften für besonders besorgniserregend im Hinblick auf ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Für deren grundsätzliches Verbot habe sie sich daher in Brüssel in den Verhandlungen über die neue Verordnung eingesetzt.
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