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Berlin: (hib/PK) Zum Entwurf des sogenannten zweiten Pflegestärkungsgesetzes soll es am 30. September im Bundestag eine öffentliche Expertenanhörung geben. Einen entsprechenden Beschluss fasste am Montag der Gesundheitsausschuss in Berlin in einer Sondersitzung vorbehaltlich der Überweisung der Gesetzesvorlage durch das Parlament.
Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag bereits den ersten Teil der Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt. Im zweiten Teil der Reform geht es vor allem um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut. Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet.
Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um weitere 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Dann sollen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereitstehen.
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