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Berlin: (hib/EIS) Die Pelztierhaltung soll langfristig verboten werden, um unnötiges Leiden von Tieren zu vermeiden. Das sieht ein vom Bundesrat vorgelegter Gesetzentwurf (18/5866) vor. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass Tiertötungen nur dann mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar sind, wenn sie um höherrangiger Interessen willen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Dies sei bei Pelztieren, die zur Pelzgewinnung gehalten und getötet werden, nicht der Fall.
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