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Berlin: (hib/STO) Die Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Geheimdienste ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5967) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5852). Wie die Regierung darin ausführt, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz "vor dem Hintergrund der seit Jahren abstrakt hohen Gefahr eines terroristischen Anschlags in Deutschland, aber auch mit Blick auf die fortgesetzt instabile Sicherheitslage weltweit, seine internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten intensiviert".
Der Bundesnachrichtendienst (BND) arbeite im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zur Gewinnung der Erkenntnisse über das Ausland grundsätzlich auch mit einer Vielzahl ausländischer Nachrichtendienste zusammen, heißt es in der Antwort weiter. Der BND übermittele dabei "im gesetzlich vorgegebenen Rahmen Informationen zu Themen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung, die personenbezogene Daten enthalten können, an ausländische Nachrichtendienste beziehungsweise an andere ausländische öffentliche Stellen". Entsprechendes gelte für den Militärischen Abwehrdienst (MAD).
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