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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht Verbesserungsbedarf bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit. Wie sie in ihrer Antwort (18/6026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5910) schreibt, teile sie die Auffassung des Fachausschusses zur Staatenprüfung im Rahmen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), "dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch nicht ausreichend beachtet werden". Der Aktionsplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Inklusion beschreibe einen ersten signifikanten Schritt für eine systematische Verankerung dieses Anliegens. "Darauf wird die Bundesregierung aufbauen, um die systematische Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Programmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung langfristig noch zu verbessern." Die Verankerung des Themas im "Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit" bilde hier eine verbindliche Grundlage. Eine externe Evaluierung sowie eine Fortschreibung oder Neuentwicklung des BMZ-Aktionsplans für die Zeit nach 2015 würden die nächsten Schritte in Richtung einer systematischen Beachtung der Rechte von Behinderten in den Konzepten und Programmen der Entwicklungszusammenarbeit bilden.
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