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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat erwartet bei der wachsenden Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland eine substanzielle Finanzierungsbeteiligung des Bundes, die das bislang für das Jahr 2015 in Aussicht gestellte Niveau "deutlich" überschreitet. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Regierung für den Bundeshaushalt 2016 (18/5500) hervor, die die Bundesregierung als Unterrichtung (18/5502) vorgelegt hat. Der Bundesrat erinnert dabei an die Zusage der Bundesregierung, sich ab dem Jahr 2016 strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, zu beteiligen. Diese Zusage sei jetzt "zügig" zu konkretisieren, heißt es weiter.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Gegenäußerung auf das beschlossene Maßnahmenpaket zur Erleichterung und Beschleunigung der Verfahren, das weitere erhebliche finanzielle Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund vorsehe. So werde die Hilfe für 2015 auf zwei Milliarden Euro verdoppelt und ab dem 1. Januar 2016 trage der Bund einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
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