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Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen können sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, das geplante Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen. Ein gemeinsamer Antrag der beiden Oppositionsfraktionen (18/5096) scheiterte am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Votum der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.
Nach Auffassung der Bundesregierung soll die Zustimmung des Parlaments zu diesem Abkommen nicht erforderlich sein, weil es fast ausschließlich in die EU-Zuständigkeit falle beziehungsweise kein politischer Vertrag sei, sondern ein "Abkommen von eher technischer Natur", argumentieren Grüne und Linke in ihrem Antrag. "Diese Haltung ist für ein Abkommen zwischen der EU und einer Vielzahl afrikanischer Staaten mit einer eminenten entwicklungspolitischen Bedeutung nicht nachvollziehbar." Da es sich unstrittig um ein "gemischtes Abkommen" handle, werde auch die Bundesrepublik eigenständiger völkerrechtlicher Vertragspartner.
Ein Vertreter der Grünen warnte im Ausschuss davor, ein Exempel dafür zu statuieren, dass künftige sogenannte "gemischte Abkommen" am Parlament vorbei abgeschlossen werden könnten. Er kündigte an, im Zweifel vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke sprach von der "politisch-ökonomischen Tragweite" und den "direkten entwicklungspolitischen Implikationen" des Abkommens, die "ganz klar" in die nationale Kompetenz fallen und damit ein Votum des Bundestages erfordern würden. Ein Vertreter der SPD-Fraktion nannte den Antrag der Opposition "in Ordnung" - auch nach seiner Auffassung würde mit dem Abkommen eine Schwelle überschritten, die eine Zustimmung des Bundestages erforderlich mache. Er warnte zudem vor eine "Präjudizierung" für künftige Handelsabkommen. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sprach von einer "Grundsatzfrage", bei der es offenbar Unsicherheiten auf Regierungs- wie auf Parlamentsseite gebe. Es müsse jedoch im Auge behalten werden, dass die Zustimmungsverfahren der EU-Mitgliedstaaten möglichst einheitlich blieben.
Ein Vertreter des Bundesjustizministeriums legte dar, dass sämtliche Abkommen gesondert geprüft würden, ob sie nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes ein Votum des Bundestages erfordern. Die Bundesregierung käme bei dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Westafrikanischen Union zu der Auffassung, dass dies hier nicht der Fall sei, da es "zu 99 Prozent ein reines Handelsabkommen" sei und als solches in die Zuständigkeit der EU falle.
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