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Berlin: (hib/HLE) Unbemannte Fluggeräte (Drohnen) sind nach dem bestehenden Luftrecht unabhängig von ihrem Gewicht Luftfahrzeuge, soweit es sich nicht um Spielzeug handelt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6306) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/6015) mit. Da unbemannte Luftfahrtsysteme einer Aufstiegserlaubnis bedürfen würden, seien die Steuerer dieser Geräte bekannt, so dass mögliche Verstöße gegen die Bestimmungen bei Bekanntwerden geahndet werden können.
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