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Geändertes Antragsverfahren auf Erteilung von Bundestagsausweisen an Mitarbeiter von Verbänden und deren Interessenvertretern
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am 18. Februar 2016 eine Neureglung der Vergabe von Bundestagsausweisen an die Vertreter von Verbänden und so genannte Interessenvertreter beschlossen, welche anhand eines Merkblattes ersichtlich sind.
Bei Fragen, wenden sie sich bitte an die unten aufgeführte Kontaktadresse.
Mo. | 08:00 - 13:00 Uhr und | 14:00 - 15:00 Uhr |
Di. bis Do. | 08:00 - 13:00 Uhr und | 14:00 - 16:00 Uhr |
Fr. | 08:00 - 13:00 Uhr |
Wilhelmstraße 65 (Erdgeschoß, Raum: E 05 -Wartebereich-)
10117 Berlin
Der Eingang befindet sich gegenüber der Liegenschaft Jakob-Kaiser-Haus (Haus 8)
Der Zugang zum Gebäude und die Räumlichkeiten sind barrierefrei angelegt.
Telefon: +49 (0)30 227 35708, 34110, 34054
Telefax: +49 (0)30 227 36052
E-Mail: zentrale-ausweisstelle@bundestag.de
Zentrale Ausweisstelle des Deutschen Bundestages
Wilhelmstraße 65
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 35708, 34110, 34054
Telefax: +49 (0)30 227 36052
E-Mail: zentrale-ausweisstelle@bundestag.de