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16. Wahlperiode
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Rechtsausschuss
Aufgaben und Arbeit

Der Rechtsausschuss befasst sich mit allen Fragen der Rechtspolitik und behandelt daher federführend Vorlagen zum

 

• Verfassungsrecht

• Zivilrecht

• Strafrecht

• Handels- und Gesellschaftsrecht

• Urheberrecht

• zur Gerichtsverfassung und Verfahrensrecht

• zum Völkerrecht, zur Rechtshilfe und Auslieferungsrecht

• zu dem Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare.

 

Er spiegelt damit weitgehend den Aufgabenbereich des Bundesministeriums der Justiz. Daneben berät er Vorlagen mit, die zur Federführung einem anderen Ausschuss zugewiesen sind, deren Sachgebiet aber teilweise auch die oben genannten Felder der Rechtspolitik betreffen. Beispiele hierfür sind die Mitberatung bei einzelnen Fragen des Unternehmensrechts, in denen der Finanzausschuss federführend ist, oder der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit unter Federführung des Innenausschusses. Als mitberatender Ausschuss leitet der Rechtsausschuss seine Stellungnahmen zum Entwurf und seine Änderungsvorschläge an den federführenden Ausschuss weiter, der diese in seinem Bericht an das Plenum berücksichtigen muss.

 

Zur Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben beschließt der Rechtsausschuss insbesondere bei Themen von besonderem öffentlichen Interesse oder erhöhtem Informationsbedarf der Ausschussmitglieder öffentliche Anhörungen. Hierzu werden in der Regel neun Sachverständige eingeladen, die von den Fraktionen im Ausschuss benannt werden. Nach abschließender Beratung empfiehlt der Ausschuss dem Plenum, eine Vorlage ggf. mit Änderungen anzunehmen, abzulehnen oder zur Kenntnis zu nehmen. Hierzu verfassen die Berichterstatter einen Bericht, der den wesentlichen Beratungsverlauf und die Meinungen der Fraktionen wiedergibt.

 

Ein wachsender Teil der Tätigkeit des Rechtsausschusses wird durch Vorlagen der Europäischen Union mitgestaltet. Die Dokumente und Unterrichtungen der Organe der Europäischen Union werden ebenso wie die zur Federführung oder Mitberatung überwiesenen EU-Vorlagen grundsätzlich zunächst im Unterausschuss Europarecht des Rechtsausschusses ausführlich beraten. Diesem Unterausschuss gehören neun Mitglieder (3:3:1:1:1) an. Der Rechtsausschuss empfiehlt auf der Grundlage der Empfehlungen seines Unterausschusses dem Plenum die weitere Vorgehensweise zu den jeweiligen Vorlagen. Immer wieder legt auch die Bundesregierung Berichte und Zwischenberichte über den Stand der Verhandlungen zum Gemeinschaftsrecht sowie zu den Abkommen im Rahmen der sog. dritten Säule – dem Bereich der Justiziellen und Polizeilichen Zusammenarbeit – vor. Auf der Basis solcher Unterrichtungen kann der Rechtsausschuss dann Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung aussprechen.

 

Dem Rechtsausschuss obliegt ferner die Vorbereitung der Entscheidung, ob der Deutsche Bundestag als Verfassungsorgan in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in denen z. B. die Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes zu prüfen ist, eine Stellungnahme abgibt. Er schlägt in diesen Fällen dem Plenum die Benennung eines Prozessbevollmächtigten vor und stimmt im weiteren Verlauf den Inhalt dieser Stellungnahme ab.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/aufgaben
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