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107/2006
Datum: 05.04.2006
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heute im Bundestag - 05.04.2006

Die Riesterrente ist auf dem Vormarsch

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/MPI) Bis Ende 2005 haben 5,63 Millionen Bürger einen Riesterrentenvertrag abgeschlossen. Allein im vergangenen Jahr seien - vor allem wegen der Einführung so genannter Unisextarife zum 1. Januar 2006 - mehr als 1,3 Millionen neue Verträge hinzugekommen, wie aus dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung hervorgeht, den diese als Unterrichtung ( 16/906) vorgelegt hat. Danach hat der Staat seit der Rentenreform von 2001 rund 551 Millionen Euro an Zulagen für den Aufbau einer Riesterrente ausbezahlt. Immer mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind zudem mit einer betrieblichen Zusatzversorgung ausgestattet. In der Privatwirtschaft erhöhte sich ihr Anteil laut Bericht von Anfang 2002 bis Ende 2004 von 38 auf 46 Prozent. Mitte 2004 hatten somit rund 15,7 Millionen Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft; und zwar mehr als 3,5 Millionen bei einer Pensionskasse, mehr als 4,1 Millionen bei einer Direktversicherung und 83.000 bei einem Pensionsfonds. Das Bundeskabinett hat den Alterssicherungsbericht am 8. März zusammen mit dem Rentenbericht gebilligt. Beide Berichte stehen am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages.

Als erfolgreich hat sich nach dem Alterssicherungsbericht die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung erwiesen, die noch bis 2008 gilt. Sie wurde von rund 1,7 Millionen Arbeitnehmern in Anspruch genommen; der durchschnittlich umgewandelte Betrag lag bei 1.100 Euro im Jahr. Möglich ist dies bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze; im vergangenen Jahr waren das bis zu 2.496 Euro. Die Bundesregierung erwägt in dem Bericht, die Beitragsfreistellung nicht über 2008 hinaus zu verlängern. Begründet werden diese Überlegungen mit einer zu erwartenden "deutlichen Erosion auf der Einnahmeseite der Sozialversicherung mit Druck auf die Beitragssätze". So habe die Sozialversicherung 2004 rund 800 Millionen Euro an Beitragsnahmen aufgrund der möglichen beitragsfreien Zahlungen in Pensionskassen und -fonds verloren und einen etwa gleich hohen Betrag aufgrund der beitragsfreien Zahlungen an Direktversicherungen.

Zugleich stellt die Regierung in Aussicht, die Kinderzulage im Rahmen der Riesterrente für ab 1. Januar 2008 geborene Kinder auf 300 Euro jährlich zu erhöhen. Zudem solle die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums besser in die Riesterrente integriert werden. Konkrete Modelle dazu würden gerade erarbeitet. Von Plänen, die Riesterrente verpflichtend zu machen, hat sich die Regierung vorerst verabschiedet: Es erscheine "vernünftiger, die - allseits positiv prognostizierte - Entwicklung der nächsten Jahre abzuwarten und dann auf der Basis aktualisierter Zahlen und Erkenntnisse über diese sehr grundlegende Frage zu entscheiden", heißt es in dem Bericht.

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt heute immer noch die stärkste Säule der Alterssicherung dar - in 2003 erbrachte sie dem Bericht zufolge einen Anteil von 79 Prozent. Es folgen die Beamtenversorgung (11 Prozent), die betriebliche Altersversorgung (6 Prozent), die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (3 Prozent) und die Alterssicherung der Landwirte sowie die berufsständischen Versorgungswerke mit jeweils einem Prozent.

Aus dem Bericht geht zudem hervor, dass die Steuerzahler rund 74 Millionen Euro jährlich an Altersbezügen für Bundes- und Landtagsabgeordneten aufbringen müssen. Hinzu kommen 26,7 Millionen Euro für Ruhegehälter an ehemalige Regierungsmitglieder und 5,4 Millionen Euro für Leistungen an deren Hinterbliebene. Diese Zahlen beziehen sich jeweils auf das Jahr 2003; es handelt sich - mit Ausnahme Hamburgs - um eine Versorgung ohne Beitragsleistung. In Bayern, Berlin, Hessen, NRW und Sachsen-Anhalt wurden die Altersentschädigungen im vergangenen Jahr neu geregelt, sie werden laut Bericht aber erst langfristig zu Kosteneinsparungen führen. Weiter heißt es, Niedersachsen beabsichtige, die Vollalimentation durch eine lediglich "Lücken füllende Teilversorgung" mit einem ab dem ersten Mandatsjahr geltenden einheitlichen linearen Steigerungssatz von 2,5 Prozent zu ersetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_107/02
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