Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 52-53 / 20.12.2004
vom

Ausschuss billigt erste Schritte

Bürokratieabbau

Wirtschaft und Arbeit. Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU und Bündnisgrünen hat der Wirtschaftsausschuss am 15. Dezember dem Gesetzentwurf der Koalition zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Umsetzung wohnungsrechtlicher Vorschriften (15/4231) in geänderter Fassung zugestimmt. Die FDP stimmte dagegen. Der Ausschuss billigte einen Koalitionsvorschlag, die die wohnungsrechtlichen Regelungen aus dem Gesetz auszuklammern. Der Entwurf befasst sich nun nur noch mit Bürokratieabbau.

Die im Ausschuss ohne Aussprache beschlossenen Entlastungen von Bürokratie gehen auf Erfahrungen zurück, die im Zuge des im Sommer 2003 vom Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung ins Leben gerufenen Projekts "Innovationsregionen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch Bürokratieabbau und Deregulierung" gemacht worden sind. Die Vorschläge betreffen unter anderem die Beschleunigung von Gerichtsverfahren, die Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen mit Umweltmanagement-Systemen, den Verzicht auf die Vorlage von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch private Erzeuger, reduzierte Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Makler und Bauträger sowie Vereinfachungen im Gaststättenrecht.

Keine Mehrheit im Ausschuss fanden Anträge der CDU/CSU (15/4156), bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und bessere Rahmenbedingen für Arbeit zu schaffen, so wie der FDP (15/3714, 15/4407), das Kündigungsschutzgesetz zu reformieren und die Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld bei Abschluss eines Abwicklungsvertrages nach betriebsbedingter Kündigung zu beseitigen. Die Union hatte vor allem gefordert, auf betriebliche Doppelprüfungen zu verzichten und denjenigen, der eine Statistik anfordert, dafür auch bezahlen zu lassen. Die Sozialdemokraten erklärten, dass sie einige Forderungen, gerade zum Kündigungsschutz, gesellschaftspolitisch ablehnten. Die Liberalen hoben auf ihren Antrag zu den Abwicklungsverträgen ab und sahen Handlungsbedarf, um die Arbeitsgerichte zu entlasten. Die Bündnisgrünen hielten der Opposition vor, sie verwechsle Bürokratieabbau mit dem Abbau von Schutzrechten.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.