Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 22 / 30.05.2005
dpa

Vermittlungsausschuss angerufen

Wohnraumüberwachung

Der Gesetzgeber kommt mit der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Neufassung der akustischen Wohnraumüberwachung unter Zeitdruck. Der von der Union dominierte Bundesrat schickte am 27. Mai das von SPD und Grünen im Bundestag beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Damit ist angesichts der für September angestrebten Neuwahl unklar, ob die von Karlsruhe gesetzte Frist bis zum 30. Juni einzuhalten ist und das Gesetz nicht ganz hinfällig wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr die bisherige Abhörpraxis bemängelt und das Lauschen im "absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" untersagt. Der so genannte Große Lauschangriff war noch von der früheren CDU/CSU/FDP- Regierung durchgesetzt worden. Die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war deswegen 1996 zurückgetreten und gehörte zu den Klägern, die mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe Erfolg hatten.

Kommt es im jetzt anstehenden Vermittlungsverfahren nicht zu einer raschen Einigung und wird die Frist 30. Juni überschritten, gäbe es auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage mehr für das Abhören von Wohnräumen. Der Große Lauschangriff wäre damit faktisch abgeschafft. Allerdings lässt in vielen Bundesländern das Polizeirecht unter bestimmten Voraussetzungen Lauschaktionen zu. Eine neue Regierungskoalition könnte im Herbst den Großen Lauschangriff wieder einführen. Bei einem Wahlsieg müsste die Union aber mit dem Nein der Liberalen rechnen. Die FDP hatte bei ihrem Parteitag im Mai eine komplette Streichung des Lauschangriffs beschlossen.

Nach der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung müssten Fahnder künftig beim Abhören abschalten, wenn die Belauschten private Gespräche führen. Damit soll die Auflage von Karlsruhe erfüllt werden. Dieser Passus wird von der Union als völlig unpraktikabel abgelehnt. Die Union schlägt stattdessen vor, die Gespräche komplett aufzuzeichnen und später einen Richter entscheiden lassen, ob einzelne Passagen gelöscht werden müssen.


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