Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 22 / 30.05.2005
Martin Teschke

Stichwort: Antidiskriminierung

Das Antidiskriminierungsgesetz soll Benachteiligungen in der Arbeitswelt beseitigen. Einige aktuelle Zahlen: Nach dem EU-Gleichstellungsbericht 2004 verdienen Männer in Deutschland im Schnitt 20 Prozent mehr als Frauen. Der jüngst veröffentlichte Mikrozensus 2004 des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass die Hälfte der erwerbstätigen Frauen in nur fünf von 87 Berufsgruppen arbeitet. Anders ausgedrückt: 50 Prozent der Frauen arbeiten in Büroberufen, im Gesundheitsdienst und sozialen Berufen, im Verkauf oder als Reinigungskraft. Diese Tätigkeiten bieten in der Regel vergleichsweise geringe Aufstiegschancen.

Ein Angestellter etwa in der Chemischen Industrie hat ein monatliches Gehalt von bis zu 2.450 Euro, eine Angestellte in der Bekleidungsindustrie etwa 1.700 Euro brutto. In beiden Berufen ist eine dreijährige Ausbildungszeit vorgeschrieben. All dies gilt in erhöhtem Maß für die so genannte Gruppe der Bestverdiener, Angestellte oder Selbstständige, die mehr als 5.000 Euro brutto im Monat verdienen. Hier stellen Frauen eine Minderheit von gerade einmal sieben Prozent.

Deutlich fällt vor allem die ungleiche Verteilung am unteren Ende der Einkommensskala aus. Im Armuts- und Reichtumsbericht 2004/2005 der Bundesregierung trägt ein Armutsrisiko, wer weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient. Die Armutsquote beträgt demnach im Jahr 2003 bei Frauen 14 Prozent, bei Männern 12,6 Prozent.

Bei allein Erziehenden liegt die Quote sogar bei 35,4 Prozent; bekanntlich besteht die Gruppe der allein Erziehenden größtenteils aus Müttern, weniger aus Vätern. Noch bedrohlicher sieht es für Menschen ausländischer Herkunft aus. Während die so genannte Armutsrisikoquote bei Deutschen 13,6 beträgt, liegt sie bei Migranten bei 24 Prozent.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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