Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 08 - 09 / 20.02.2006
wol

Anfragende Bürger nicht durch überhöhte Kosten abschrecken

Informationsfreiheitsgesetz

Inneres. Für eine bürgerfreundliche Kostenregelung bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) setzen sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (16/580) und FDP (16/659) in getrennt vorgelegten Anträgen ein. Für den Erfolg des am 1. Januar in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes halten die Grünen danach die "maßvolle Anwendung" der Gebühren- und Auslagenregelung für "unabdingbar". Sie verweisen darauf, in Artikel 10 des Informationsfreiheitsgesetzes werde "ausdrücklich darauf verzichtet", bei der Festlegung von Gebühren den Grundsatz einer Kostendeckung für die Verwaltung festzuschreiben. Mit der Verabschiedung habe der Bundestag vielmehr Bürgerinnen und Bürger ermutigen wollen, von ihren Informationsmöglichkeiten

Gebrauch zu machen. Ähnlich wie die Grünen argumentieren die Liberalen, solche Anfragen als Chance des Staates zu begreifen, Distanz und Misstrauen gegenüber Verwaltungsentscheidungen abzubauen. Die beabsichtigte Transparenz durch das IFG müsse auch für die Festsetzung entsprechender Gebühren gelten. Für Interessierte müsse absehbar sein, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie von ihrem Recht auf Informationen und Auskünfte Gebrauch machen.

Es sei nicht Ziel des Parlaments gewesen, durch erhöhte Kostenanfragen abzuschrecken und damit den Sinn des IFG zu unterlaufen, erklären die Oppositionsfraktionen in ihren Initiativen.Die Bundesregierung wird aufgefordert, als Verordnungsgeberin ihren Informationspflichten nachzukommen und dem Grundsatz der Transparenz "als politische Leitlinie Geltung zu verschaffen". Das Bundesinnenministerium müsse seine Informationsgebührenordnung "unverzüglich zurückziehen" und sie im Sinne des bürgerfreundlichen IFG neu fassen. Auch dürften die Gebühren für Anfragen im Bereich innenpolitischer Verwaltungen nicht höher angesetzt werden als für Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz. Die Höchstgrenze von 500 Euro bei Gebühren dürfe auch nicht überschritten werde, wenn nach dem Kostenverzeichnis mehrere gebührenpflichtige Vorgänge entstanden sind, fordern die Grünen.

Auf EU-Urteil zum UIG hingewiesen

Die FDP verweist dazu auf das vom Europäischen Gerichtshof 1999 gefällte Urteil zur Umweltinformationsrichtlinie (UIG). Danach gelte der Grundsatz, dass Gebühren eine angemessene Höhe nicht überschreiten und nicht durch eine abschreckende Gestaltung dazu führen dürfen, dass ein Recht auf Akteneinsicht und -auskunft aus finanziellen Gründen nicht wahrgenommen werden kann. Die konsequente Beachtung dieses Grundsatzes gelte auch beim IFG.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.