Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 08 - 09 / 20.02.2006
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Junge Arbeitslose bleiben daheim

Hartz-IV-Debatte - ALG II Ost wird an Westniveau angeglichen
Arbeit und Soziales. Arbeitslose unter 25 Jahren müssen künftig in der Regel bei ihren Eltern wohnen bleiben. Der Bundestag beschloss am 17. Februar mit den Stimmen der Koalition eine entsprechende Änderung der Hartz-IV-Reform, mit der zudem das Arbeitslosengeld II (ALG II) für junge Erwerbslose auf 80 Prozent reduziert wird. Mit dem Gesetz (16/99) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (16/688) wird auch das ALG II in Ostdeutschland zum 1. Juli um 14 auf 345 Euro angehoben.

Junge erwerbslose Erwachsene, die vor dem Bundestagsbeschluss aus der elterlichen Wohnung ausgezogen sind, müssen allerdings nicht wieder zurück. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die FDP-Fraktion enthielt sich. Der SPD-Abgeordnete Klaus Brandner sagte, junge Erwachsene unter 25 Jahren würden nicht schlechter gestellt als Ehe- oder Lebenspartner. Dies sei "angemessen und dazu stehen wir auch". Der Vorsitzende des Arbeitsausschusses, Gerald Weiß (CDU), betonte, mit der Reform werde der nicht erwünschte "Mitnahmeeffekt" ausgeschaltet, dass junge Leute auf Kosten der Allgemeinheit in eine eigene Wohnung ziehen könnten.

Die Links-Parlamentarierin Katja Kipping kritisierte hingegen, Volljährige würden zum Verbleib im "Hotel Mama" gezwungen. Dies sei ein "Angriff" auf die Eigenständigkeit junger Menschen. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel bemängelte, dass die von der Koalition vorgesehene Überprüfung von "schwerwiegenden Gründen" für die Genehmigung eines Auszugs von den Arbeitsvermittlern kaum leistbar sei.

Die Novelle, die noch der Zustimmung der Bundesrates bedarf, sieht auch einen Leistungsausschluss der EU-Bürger vor, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen. Mit der Reform wird desweiteren der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung von ALG-II-Beziehern von 78 auf 40 Euro im Monat gesenkt. Nach Berechnungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger haben damit künftig Erwerbslose, die ein Jahr lang ALG II bezogen haben, eine Rentenanwartschaft von 2,19 statt bislang 4,28 Euro. Die Rentenexperten befürchteten in einer Anhörung am 13. Februar durch die Änderung Einnahmeausfälle von 2,2 Milliarden Euro.

Brandner lobte, mit der ALG-II-Anhebung im Osten werde "ein Stück Spaltung überwunden". Eine Angleichung rückwirkend zum 1. Januar 2005 wird es aber nicht geben. Die Fraktion Die Linke scheiterte mit einem entsprechenden Antrag (16/120).

Auch ein Entschließungsantrag der Grünen (16/696) erhielt keine Mehrheit. Die Abgeordneten wollten erreichen, die ALG-II-Höhe auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2003 an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Ferner strebten die Grünen an, die Stromkosten künftig zu 100 Prozent im Regelsatz zu berücksichtigen. Der Grünen-Abgeordnete Markus Kurth unterstrich, Hartz IV müsse zu einer echten Grundsicherung ausgebaut werden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.