Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 12 / 20.03.2006
usu

Spätabtreibungen

Stichwort

Unter Spätabtreibungen versteht man in der Regel Abbrüche jenseits der 23. Schwangerschaftswoche, also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Lebensfähigkeit des Kindes gegeben ist. Meist geht dem Abbruch dann die Tötung des Kindes - der Fetozid - voraus. Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches gilt Schwangerschaftsabbruch nur unter bestimmten Bedingungen nicht als Straftat. Bis zur zwölften Woche können Frauen nach der so genannten sozialen Indikation abtreiben, wenn sie eine Beratung nachweisen können und eine Bedenkzeit von drei Tagen eingehalten wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Abbruch vorgenommen werden, "um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden". Nach dieser medizinischen Indikation, die der Arzt attestieren muss, können Frauen einen Abbruch vornehmen lassen, wenn bei der Pränataldiagnostik festgestellt wird, dass das Kind behindert ist.

Unter Pränataldiagnostik versteht man medizinische Untersuchungen, die während der Schwangerschaft durchgeführt werden können, um eine mögliche Schädigung oder Erkrankung des Kindes zu erkennen. Zu den Methoden gehören beispielsweise Ultraschall und die Fruchtwasseruntersuchung. 2005 wurden in Deutschland laut Statistischem Bundesamt insgesamt 124.023 Abbrüche vorgenommen. 3.177 geschahen nach medizinischer Indikation. Nach der 23. Woche wurden 171 Abbrüche vorgenommen. Es wird allerdings von einer gewissen Dunkelziffer bei Schwangerschaftsabbrüchen ausgegangen. Zahlen darüber, wie viele Abbrüche nach medizinischer Indikation im Zusammenhang mit einer zu erwartenden Schädigung des Kindes stehen, gibt es nicht.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.