Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 21 - 22 / 22.05.2006
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Stichwort: Kammerpflicht - Kammerzwang

Das Thema ist ein Dauerbrenner in der FDP, das seit Jahren für Zündstoff sorgt: die Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Gegner sprechen in diesem Zusammenhang vom "Zwang" und kämpfen seit Jahren für eine freiwillige Mitgliedschaft. Anstelle der Kammern mit Monopolstellung sollten privatrechtlich organisierte Vereine treten. Die IHK selbst benutzt lieber den Begriff "Selbstverwaltung der Wirtschaft". Diese Selbstverwaltung funktioniere nur dann, wenn alle Unternehmen Mitglied sind. Wenn die IHKs auf die Anwerbung von Mitgliedern angewiesen wären, könnten die finanzstarken Unternehmen die Überhand bekommen, argumentiert die IHK.

Zurzeit müssen alle inländischen Unternehmen in den 81 regionalen IHKs Mitglieder sein. Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Unternehmensgröße und der wirtschaftlichen Leistungsstärke. Von der Beitragspflicht befreit sind "Bagatellgewerbetreibende", die nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Jährlich nehmen die Kammern rund 500.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Sie bieten den Mitgliedern Existenzgründungsberatung, Rechtsauskünfte, vermitteln ausländische Kontakte, vereidigen Sachverständige, registrieren Öko-Standards und erteilen gesetzlich festgelegte Informationen.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.