Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 21 - 22 / 22.05.2006
mpi

FDP-Fraktion dringt auf Lockerung des Kündigungsschutzes

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Arbeit und Soziales. Die FDP-Fraktion unternimmt einen neuen Anlauf zur Lockerung des Kündigungsschutzes. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit gebe es in diesem Bereich einen "besonderen Reformbedarf", schreiben die Liberalen in einem Antrag (16/1443). Die bestehende Regelung schütze zwar die Inhaber eines Arbeitsplatzes, erschwere aber Arbeitsuchenden den Einstieg in einen Job. Die FDP verlangt, dass der allgemeine Kündigungsschutz erst nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit Anwendung findet. Einführen will sie die Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bereits bei Vertragsabschluss Vereinbarungen für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung zu treffen. Statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes könnten dann Abfindungszahlungen oder Zahlungen von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden. Von einem solchen Vertragsoptionsmodell profitierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, schreiben die Liberalen. Arbeitgeber könnten Arbeitsverhältnisse rechtssicher und ohne unkalkulierbare Kosten beenden, Arbeitnehmer erhielten verlässlich eine Abfindung oder eine Qualifizierung, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhe.

Ferner setzen sich die Abgeordneten dafür ein, dass der Kündigungsschutz erst in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern greift. Bislang liegt dieser Schwellenwert bei zehn Arbeitnehmern. Darüber hinaus müsse das Lebensalter als Kriterium für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen gestrichen werden, da diese Regelung die Einstellungschancen älterer Arbeitsloser auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinträchtige. Die FDP fordert weiter, Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund bis zu vier Jahren zu ermöglichen. Auf diese Weise könnten auch bei Ungewissheit über die zukünftige Auftragslage Arbeitsplätze geschaffen werden, heißt es zur Begründung. Zudem müsse das derzeitige Verbot aufgehoben werden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr ohne sachlichen Grund befristet eingestellt werden darf, der bereits beim selben Arbeitgeber beschäftigt war.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.