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152/2001
Stand: 31.05.2001
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Kinderarmut durch "gerechte Chancen am Start" bekämpfen

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der PDS-Fraktion Kinderarmut durch "gerechte Chancen am Start" bekämpfen und dazu einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs vorlegen. Wie es in einem Antrag der Fraktion (14/6173) heißt, soll das Kindergeld ab 2002 auf einheitlich 410 DM erhöht werden. Reiche das Einkommen der Eltern nicht aus, um auch das Existenzminimum der Kinder zu sichern, müsse das Kindergeld durch eine Zulage soweit erhöht werden, dass das Existenzminimum abgedeckt wird. Für Kinder unter sieben Jahren schlägt die Fraktion in solchen Fällen ein Kindergeld von 710 DM, für Kinder unter 14 Jahren von 800 DM und für Kinder unter 18 Jahren von 890 DM vor. Entsprechend sei der Kindergeldanspruch zu kürzen, wenn die Summe aus eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes und dem Kindergeld den Grundfreibetrag übersteigt. Im Gegenzug könnten Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag entfallen.

Den Haushaltsfreibetrag will die PDS streichen und das Ehegatten- und Realsplitting in eine Freibetragsregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen umwandeln. Nachgewiesene Kosten für die Betreuung eines Kindes sollen, wenn sie 1.000 DM übersteigen, bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 DM pro Kind bei der Berechnung der Einkommensteuer einbezogen werden. Die Kinderbetreuungskosten seien dabei als Steuerabzug zu einem einheitlichen Steuersatz zu berücksichtigen. Ein einheitlicher Steuersatz von 45 Prozent erscheint der PDS angemessen, so dass Familien unabhängig von der Höhe des Einkommen fast die Hälfte ihrer Kinderbetreuungskosten erstattet bekämen. Mit dem Übergang zu einer von der Lebensweise unabhängigen Besteuerung und der Streichung kindbedingter Entlastungen zur Steuerfreistellung des Existenzminimums werde der überwiegende Teil des erforderlichen Finanzaufkommens erbracht, heißt es in dem Antrag. Ein darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf sei durch eine leistungsgerechte Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs durch die Streichung von Abzugsmöglichkeiten wie dem so genannten "Dienstmädchenprivileg" möglich. Darüber hinaus ergäben sich Einsparungen bei der Sozialhilfe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_152/04
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