Kinderarmut durch "gerechte Chancen am Start" bekämpfen
Den Haushaltsfreibetrag will die PDS streichen und das Ehegatten- und Realsplitting in eine Freibetragsregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen umwandeln. Nachgewiesene Kosten für die Betreuung eines Kindes sollen, wenn sie 1.000 DM übersteigen, bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 DM pro Kind bei der Berechnung der Einkommensteuer einbezogen werden. Die Kinderbetreuungskosten seien dabei als Steuerabzug zu einem einheitlichen Steuersatz zu berücksichtigen. Ein einheitlicher Steuersatz von 45 Prozent erscheint der PDS angemessen, so dass Familien unabhängig von der Höhe des Einkommen fast die Hälfte ihrer Kinderbetreuungskosten erstattet bekämen. Mit dem Übergang zu einer von der Lebensweise unabhängigen Besteuerung und der Streichung kindbedingter Entlastungen zur Steuerfreistellung des Existenzminimums werde der überwiegende Teil des erforderlichen Finanzaufkommens erbracht, heißt es in dem Antrag. Ein darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf sei durch eine leistungsgerechte Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs durch die Streichung von Abzugsmöglichkeiten wie dem so genannten "Dienstmädchenprivileg" möglich. Darüber hinaus ergäben sich Einsparungen bei der Sozialhilfe.