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002/2003
Stand: 06.01.2003
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FDP fragt nach Umsetzung der Betreuungsquote

/ Familie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MAP) Die bundesweite Umsetzung einer "bedarfsgerechten Betreuungsquote" für Kinder unter drei Jahren von mindestens 20 Prozent ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP (15/239). Der Bund sehe vor, so die Liberalen, den Kommunen dafür ab 2004 jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen die Kommunen die durch die Umsetzung des Hartz-Konzeptes bei ihnen entstehenden Minderausgaben in entsprechender Höhe behalten dürfen. Die Fraktion will nun wissen, ob die Betreuungsquote durch eine verbindliche Vorgabe an die Jugendämter oder in Form eines rechtlich Anspruches für die Kinder bzw. ihre Eltern realisiert werden soll. Weiterhin möchte sie erfahren, ob die vorgesehene Quote sich ausschließlich auf Betreuungsangebote in Einrichtungen oder auch auf die Tagespflege beziehen soll. Es wird gefragt, wie viele Betreuungsplätze von den in Aussicht gestellten 1,5 Milliarden Euro bundesweit geschaffen werden können und ob diese Mittel zur Sicherstellung der vorgegebenen Quote von 20 Prozent ausreichen. Des Weiteren wollen die Abgeordneten wissen, wie verhindert werden soll, dass die bundeseinheitliche Mindestbetreuung von 20 Prozent auf diejenigen Länder, die diese bereits übertreffen, als Anreiz zum Abbau bestehender und auch nachgefragter Plätze wirkt. Schließlich erkundigt sich die FDP nach der Höhe der finanziellen Mittel, die für einen bedarfsgerechten Ausbau in den Ländern jeweils verwendet werden müssten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_002/13
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