> Dossier > Petitionsausschuss
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Infos zum Thema
Die Sitzungen des Petitionsausschusses sind
aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht
öffentlich. Die Berichterstattung erfolgt über das
Pressezentrum des Bundestages „heute im bundestag –
hib“. Die einzelnen Berichte sind in der Rubrik Suche in der
hib-Meldung nach Ressorts und dort unter Petitionen abrufbar.
www.bundestag.de
(Parlament)
Petitionen sind Bitten von Bürgern an den Bundestag, Gesetze zu ändern beziehungsweise zu beschließen oder auch Beschwerden über die Tätigkeit von Bundesbehörden. Auf der Internetseite des Bundestages finden Sie eine kurze Erläuterung des Petitionsverfahrens. Zudem gibt es ein Brief-Formular zum Herunterladen. Das Petitionsverfahren beim Bundestag ist ein schriftliches Verfahren. Die Zusendung einer Petition kann per Brief oder per Fax erfolgen, nicht jedoch per E-Mail.
Kurz gefasste Darstellungen zu parlamentarischen Fragen, Begriffen und Einrichtungen bietet die Broschürenreihe „Stichwort“. Die Broschüre „Petitionen“ informiert über die Arbeit des Petitionsausschusses des Bundestages. Fragen zum Petitionsverfahren werden beantwortet und Hinweise gegeben, in welchen Fällen der Petitionsausschuss des Bundestages tätig werden kann.
Die Broschüren stehen als Download (PDF) auf der Internetseite des Bundestages. Sie können dort oder telefonisch über die Broschürenstelle bestellt werden.
Tel.: (0 30) 22 73 20 72
www.bundestag.de
(Service)
Erschienen am 15. Dezember 2004