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1983 ff. - Schritte zur europäischen Einheit

Montanunion, EURATOM und EWG bilden seit den 50er Jahren die Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses. Der Bundestag unterstützt alle Bundesregierungen darin, immer wieder Initiativen zur Förderung des Integrationsprozesses zu unternehmen. 1983 wird in der Feierlichen Erklärung von Stuttgart der Weg zu einer Europäischen Union näher bestimmt.

Erstes Ergebnis dieses Entwicklungsprozesses ist ein Reformpaket, auf das sich die Staats- und Regierungschefs auf dem Luxemburger Gipfel 1985 einigten. Diese Einheitliche Europäische Akte (EEA) genannten Reformen werden 1986 von den Außenminister unterzeichnet und treten nach der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente 1987 in Kraft.

Durch die EEA werden Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat erleichtert.

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Die Einheitliche Europäische Akte
Bild>: Bildarchiv der Europäischen Kommission

Der nächste Schritt: Mit dem Maastrichter Vertrag wird schließlich die Europäischen Union aus der Taufe gehoben.

InfoPunkte: Weitere Informationen zum Auftrag und zur aktuellen Arbeit des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union finden Sie in unserem Online-Angebot.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 10. Wahlperiode (1983-1987)

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/g1980_11
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