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Ergebnis, Feststellung
Das Wahlergebnis in einem Wahlbezirk wird durch den Wahlvorstand festgestellt.
Nach Prüfung der Wahlniederschriften der Wahlvorstände
der Wahlbezirke, stellt der Kreiswahlleiter die Ergebnisse für den
Wahlkreis zusammen
und berichtet dem Kreiswahlausschuss.
Der Kreiswahlausschuss stellt die Ergebnisse für den Wahlkreis
fest.
In gleicher Weise prüft der Landeswahlleiter die Niederschriften der
Kreiswahlausschüsse, stellt die Wahlkreisergebnisse für
das jeweilige Land zusammen und berichtet dem Landeswahlausschuss.
Der Landeswahlausschuss stellt die Ergebnisse für das
jeweilige Land fest.
Der Bundeswahlleiter prüft wiederum die
Niederschriften der Landeswahlausschüsse, stellt die
Ergebnisse nach diesen Niederschriften und den Niederschriften der
Kreiswahlausschüsse zusammen, errechnet die Sitzverteilung und berichtet dem
Bundeswahlausschuss.
Der Bundeswahlausschuss stellt dann das Ergebnis für das
Wahlgebiet fest.