Glossar
Wahlen
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Kreiswahlausschuss
Die Kreiswahlausschüsse bestehen aus den Kreiswahlleitern und jeweils sechs
Beisitzern.
In jedem Wahlkreis wird ein Kreiswahlausschuss eingerichtet.
Die Kreiswahlleiter werden von den Landesregierungen oder von
ihnen benannten Stellen ernannt.
Die Beisitzer beruft der Kreiswahlleiter aus den Wahlberechtigten des jeweiligen
Wahlkreises.
Das Beisitzeramt ist ein Ehrenamt, das von Wahlberechtigten nur in
ganz wenigen Fällen abgelehnt werden kann.
Der Kreiswahlausschuss
- entscheidet über Verfügungen des Kreiswahlleiters zur Beseitigung von Mängeln an Kreiswahlvorschlägen,
- entscheidet über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen,
- überprüft die Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken,
- stellt das Ergebnis im Wahlkreis fest und welcher Kandidat das Direktmandat gewonnen hat.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/k5