Glossar
Wahlen
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Passives Wahlrecht
"Passives Wahlrecht" meint, dass eine Person in ein Amt gewählt werden kann. Beispielsweise können in das Amt des Bundespräsidenten nur Deutsche gewählt werden, die am Tag der Wahl das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.
Zum Abgeordneten des Bundestages ist grundsätzlich jeder wählbar, der am Wahltag mindestens seit einem Jahr Deutscher ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/p5