Glossar
Wahlen
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Persönlichkeitswahl
Als Persönlichkeitswahl wird eine Mehrheitswahl bezeichnet, bei der zwischen einzelnen Personen entschieden wird.
Beispielsweise wird bei der Bundestagswahl in jedem Wahlkreis mit der Erststimme aus den
kandidierenden Wahlkreisbewerbern ein Abgeordneter
gewählt.
Insoweit ist die Wahl mit der Erststimme eine
Persönlichkeitswahl.
Allerdings entscheidet letztlich die Zweitstimme über das Kräfteverhältnis im Parlament.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/p6