Glossar
Wahlen
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Tod eines Wahlkreisbewerbers
Stirbt ein zugelassener Wahlkreisbewerber noch vor der Wahl, dann
sagt der Kreiswahlleiter die Wahl im betreffenden Wahlkreis
ab.
Er fordert die Vertrauensperson auf, schriftlich einen
anderen Bewerber zu nennen.
Innerhalb von sechs Wochen findet dann eine Nachwahl in dem betreffenden Wahlkreis statt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/t3