Grundsteuer nicht senken
(fi) Abgelehnt hat der Bundestag am 17. Mai einen Gesetzentwurf der PDS-Fraktion, die Grundsteuer bei strukturellem Mietwohnungsleerstand herabzusetzen (14/4010). Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/5347).
Wegen der Wohnungsleerstände vor allem im Osten sollte die Regierungübei "wesentlicher Mietertragsminderung" auf Grund Wohnungsleerstandes eine weitergehende Minderung der Grundsteuer als bisher ermöglichen, so die Fraktion. Bisher könne sie in Höhe des Prozentsatzes erlassen werden, der vier Fünftel des Prozentsatzes der vom Steuerschuldner nicht vertretenen Minderung des Mietertrages entspreche. Im Ausschuss hatten SPD und Bündnisgrüne den Antrag für unpräzise erklärt, da keine Zahlen zur Belastung der Kommunen genannt würden.