Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > PARLAMENT > Kontrollgremien > Archiv > Parlamentarisches Kontrollgremium > Aufgaben und Arbeit >
Stichwort
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

2. So werden die Dienste gesteuert

2.1. Aufsicht durch Ministerien und Kanzleramt

Die drei Nachrichtendienste sind zwar eigenständig arbeitende Behörden – jeweils aber einem bestimmten Regierungsbereich unterstellt.

Der Militärische Abschirmdienst untersteht dem Verteidigungsminister und ist im Bereich der Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr angesiedelt. Fachlich ist er einem der Staatssekretäre im Ministerium unterstellt, truppendienstlich dem Stellvertreter des Generalinspekteurs.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesinnenminister. Zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesgrenzschutz (BGS) garantiert das BfV auf Bundesebene die Innere Sicherheit. In einigen Bundesländern ist der Verfassungsschutz auch eine Abteilung des jeweiligen Landesinnenministeriums. Bundesamt für Verfassungsschutz und die jeweiligen Landeseinrichtungen für Verfassungsschutz stehen gleichrangig nebeneinander. Das heißt: Die Verfassungsschützer des Bundes können den Verfassungsschützern des Landes keine Weisungen erteilen. Sie sind aber gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet. Grundsätzlich stehen regionale extremistische Bestrebungen unter Beobachtung der jeweiligen Landes-Verfassungsschützer. Bei länderübergreifenden Aktivitäten verdächtiger Organisationen kann in Absprache aber auch das Bundesamt tätig werden. Für die Aufklärung im Rahmen der Spionageabwehr ist grundsätzlich das Bundesamt zuständig.

Der Bundesnachrichtendienst ist hinsichtlich Dienst- und Fachaufsicht dem Kanzleramt unterstellt. Zuständig ist der Chef des Kanzleramtes, die Aufsicht wird durch die Abteilung 5 des Bundeskanzleramtes wahrgenommen.

2.2. Koordinierung durch das Kanzleramt

Ein Staatsminister oder Staatssekretär des Kanzleramtes übernimmt die Aufgabe eines Beauftragten für die Nachrichtendienste, um die Arbeit der Dienste zu koordinieren. Er soll die Zusammenarbeit der Dienste untereinander intensivieren und die ressortübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen fördern. Der Beauftragte ist Vorsitzender im „Staatssekretärausschuss für das geheime Nachrichtenwesen und die Sicherheit“ – einer Runde aus den beteiligten Ministerien, die sich regelmäßig, meistens einmal in der Woche, von den Spitzen der Dienste über die aktuelle Lage informieren lässt und ihrerseits den Kanzler und die Regierungsmitglieder auf dem Laufenden hält. Der Nachrichtendienst-Beauftragte hält zudem den Kontakt zum Bundestag; er wirkt bei der parlamentarischen Behandlung der Haushaltsangelegenheiten der Dienste mit und koordiniert auf Seiten der Regierung die Vorbereitung von Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollgremien.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/kontrollgremien/archiv/parlkon/parlkonneu/parlkon2
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion