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Wahlen
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1918 Republikgründung und Frauenwahlrecht

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Der Rat der Volksbeauftragten von links:
Dittmann (USPD), Landsberg (SPD), Haase (USPD), Ebert (SPD), Barth (USPD), Scheidemann (SPD)
Postkarte, November 1918
Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz

Die Niederlage Deutschlands im ersten Weltkrieg war Ende 1918 unübersehbar. Zudem verweigerten Marinemannschaften und Soldaten in zunehmendem Maße Befehle. Im November 1918 eskalierte die Situation so weit, daß der amtierende Reichskanzler Prinz Max von Baden die Regierungsgeschäfte an den Vorsitzenden der SPD, Friedrich Ebert, übergab. Gleichzeitig dankte der Kaiser ab.

Ebert bildete daraufhin einen Rat der Volksbeauftragten, der paritätisch mit je drei Mitgliedern von SPD und USPD besetzt war. Am selben Tag, am 9. November 1918, riefen Karl Liebknecht die "sozialistische Republik" und Philipp Scheidemann die "Deutsche Republik" aus.

Zwei Tage später wurde der Waffenstillstand unterzeichnet.

Ende November 1918 beschloß der Rat der Volksbeauftragten, eine verfassungsgebende Natonalversammlung wählen zu lassen. Am 20. Dezember bestätigte eine Mehrheit auf der Reichskonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte diesen Beschluß.

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Der Volksbeauftragte Philipp Scheidemann (SPD) und Gattin beim Verlassen ihres Wahllokals in Berlin-Steglitz am 19.01.1919
Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz

Alle Bürger über 20 Jahren erhielten das aktive und passive Wahlrecht, erstmals auch Frauen.

Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur Nationalversammlung statt.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1918
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