1933 - 1945 Machtergreifung und Entdemokratisierung
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Adolf Hitler und Reichspräsident Hindenburg beim
Tag von Potsdam am 21. 3. 1933 Landesbildstelle Berlin |
Am 30 Januar 1933 ernannte der Reichspräsident Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Erstmals wurden Nationalsozialisten an der Reichsregierung beteiligt.
Bereits am 1. Februar wurden der Reichstag aufgelöst und Neuwahlen für den 5. März angesetzt. Als am 27. Februar 1933 der Reichstag nach Brandstiftung ausbrannte, war dies der willkommene Anlaß: Noch in derselben Nacht wurden durch die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" die wesentlichen politischen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt.
Die Verfolgung der politischen Gegner erhielt so einen scheinbar legalen Deckmantel. Und sofort begann eine Verhaftungswelle insbesondere der Mitglieder der KPD.
Der neu gewählte Reichstag entmachtete sich selber: Das sogenannte Ermächtigungsgesetz erlaubte es Reichskanzler Hitler und der Reichsregierung für eine Dauer von vier Jahren Gesetze, auch verfassungsändernde Gesetze, ohne Beteiligung des Reichstages oder Reichsrates zu erlassen. Bei der Abstimmung wurden die Abgeordneten der KPD schon nicht mehr zugelassen. Gegen die Stimmen der SPD stimmte der Reichstag diesem Gesetz am 23. März 1933 zu. Danach hatte der Reichstag politisch keine Bedeutung mehr.
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Reichstagssitzung in der Krolloper. Hitlers Rede nach
Ende des Frankreichfeldzuges am 19. 7. 1940 Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz |
Die SPD wurde kurze Zeit später, im Juni 1933, verboten. Die anderen Parteien lösten sich danach "freiwillig" auf. Seitdem war nur noch die NSDAP als Partei zugelassen und kandidierte allein bei den folgenden Wahlen.
Bereits im Februar 1933 wurden der preußische Landtag und die kommunalen Vertretungen in Preußen aufgelöst. Die übrigen Länderparlamente wurden durch zwei Gleichschaltungsgesetze und ein Gesetz über den Neuaufbau des Reiches bis Januar 1934 beseitigt.