Zur Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen Auskunft geben
Berlin: (hib/VOM) Die umsatzsteuerliche Behandlung von Postdienstleistungen hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (15/1255) gemacht. Darin heißt es, die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG seien umsatzsteuerfrei. Die EU-Kommission habe jedoch im Mai einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, wonach die Umsatzsteuerbefreiung für die Dienstleistungen und Briefmarken von öffentlichen Unternehmen abgeschafft werden soll. Die Fraktion will von der Regierung genau wissen, welche Postdienstleistungen zur Zeit umsatzsteuerfrei sind, wie private Postdienstleister steuerlich behandelt werden und ob es nach Auffassung der Regierung zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, wenn die Deutsche Post AG und private Konkurrenten umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt werden. Die Abgeordneten wollen ferner erfahren, mit welchen Mehreinnahmen zu rechnen wäre, wenn es zur Besteuerung von Postdienstleistungen kommt, und wie sich die Umsetzung des Richtlinienvorschlags auf die wettbewerbsrechtliche Stellung der Deutschen Post AG auswirken würde.