Prüfung der Kompensationsmöglichkeiten für Mautausfälle nicht abgeschlossen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung prüft zurzeit verschiedene Wege, um die Auswirkungen der Verzögerung bei der Mauterhebung auf die Investitionsausgaben soweit wie möglich zu begrenzen. Eine definitive Aussage über alternative Lösungsmöglichkeiten sei jedoch erst nach dem Abschluss der Prüfung möglich. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2531) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2429) zur Kompensation der Mautausfälle hin. Hinsichtlich der Frage, ob eine mögliche Kreditaufnahme durch die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) bei der Berechnung des Maastrichter Defizitkriteriums der Bundesschuld zuzurechnen wäre, sei die Sektorzuordnung der VIFG entscheidend, heißt es in der Antwort weiter. Deren ökonomische Aktivitäten seien dann als maastricht-wirksam anzusehen, wenn sie nicht dem Sektor "Kapitalgesellschaften", sondern dem "Staat" im Sinne der Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen zugerechnet würden. Die Entscheidung über die sektorale Zuordnung der VIFG werde vom fachlich unabhängigen Statistischen Bundesamt gefällt und gegebenenfalls vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) überprüft, schreibt die Regierung weiter.